REPUBLIK KROATIEN
Botschaft der Republik Kroatien in der Bundesrepublik 
Deutschland, Berlin
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Einreisebestimmungen

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Kroatien einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Auch ein vorläufiger Reisepass wird als Reisedokument anerkannt.

Mitreisende minderjährige Kinder müssen im Reisepass der Eltern eingetragen sein, bzw. über einen eigenen Kinderausweis mit Lichtbild oder einen eigenen Reisepass verfügen. Alleinreisende minderjährige Kinder benötigen die Einverständniserklärung eines/einer Erziehungsberechtigten.

Zu beachten ist, dass die Reisedokumente (Personalausweis, Pass oder Kinderausweis) für die Dauer des Aufenthalts in Kroatien gültig sind.

Diese Bestimmungen gelten für Staatsangehörige aller EU-Mitgliedstaaten.

Visabestimmungen

Bei Aufenthalten bis zu 90 Tagen besteht für Staatsbürger aller EU-Mitgliedstaaten keine Visumpflicht. Bei anderen und längeren Aufenthalten (Arbeitsaufenthalt, vorläufige oder dauerhafte Aufenthalte) wird ein Visum benötigt, das persönlich beantragt werden muss.

Alle Visabestimmungen und die entsprechenden Antragsformulare sind auf der Internetseite des kroatischen Außen- und Europaministeriums unter www.mvp.hr zu finden.

Für ausführlichere Informationen über die Einreise- und Visabestimmungen wenden Sie sich bitte an die Botschaft der Republik Kroatien in Berlin oder an eines der Generalkonsulate der Republik Kroatien in München, Stuttgart, Frankfurt/Main, Düsseldorf oder Hamburg.
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Haustiere


Hunde und Katzen sowie andere Haustiere, die bei einem kürzeren Aufenthalt in Kroatien (Urlaubsaufenthalt, Besuche) mitgeführt werden, müssen bei den Zollbeamten an der Grenze gemeldet werden. Bei allen Tieren ist die Mitführung eines aktuellen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Bei Hunden wird zudem ein internationaler Veterinärausweis mit einem Nachweis über die Tollwutimpfung verlangt. Handelt es sich um die erste Impfung, so ist zu beachten, dass diese nicht weniger als 6 Monate und nicht mehr als ein Jahr zurückliegt. Jede weitere Impfung darf nicht mehr als ein Jahr zurückliegen. Hunde müssen mit einem Mikrochip oder einer eintätovierten Identitätsnummer gekennzeichnet sein. Diese Nummer muss auch im Veterinärausweis vermerkt sein. Es besteht kein Verbot für die Mitführung von bestimmten Hunderassen (Terrier, Bulldogge, Pitbull u. A.) nach Kroatien.  
 

Weitere Informationen

Zollvorschriften - www.carina.hr
Verkehrsinformationen - www.hac.hr
Pannenhilfe - www.hak.hr
Touristische Information - www.kroatien.hr

 
top Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Europäische Integrationen der Republik Kroatien, 2006